Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Einrichtungshaus Kranebitter GesmbH

I. Allgemein:

Der Kauf- bzw. Liefervertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich. Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Käufer die nachstehenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteile an. Vertragsbestandteile des Bestellers bzw. des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich oder schriftlich anerkannt werden.

Unsere Angebote sind freibleibend. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen usw. sind für spätere Ausführungen nicht verbindlich.

II. Preise:

Der Besteller bzw. Käufer anerkennt die von uns vorgeschriebenen Zahlungskonditionen als verbindlich.

Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenforderungen, insbesondere Gewährleistungsansprüche, ist unzulässig.

III. Lieferung:

Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen usw. ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung.

Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.

Der von uns zeitgerecht angekündigte Liefertermin gilt als vereinbart, wenn der Kunde diesen Termin nicht bis acht Tage davor schriftlich widersprochen hat. Ist der Besteller zum Lieferzeitpunkt nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen getroffen, gilt die Leistung bzw. das Werk als vom Besteller übernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten wie z.B. Bankspesen, Lagerkosten, zu den angemessenen Preisen (Speditionstarif) zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch bei Teillieferung.

IV.: Durch Handelsvertreter oder Bevollmächtigte unserer Unternehmung vermittelte Geschäfte gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch unser Unternehmen. Wir behalten uns vor, Aufträge ganz oder teilweise ohne Begründung abzulehnen.

V.: Alle Liefer-, Zahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen müssen auf dem Auftrag festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen, die auf dem Auftrag nicht festgehalten sind, haben keine Gültigkeit.

VI. Mängelrüge:

Sofort erkennbare Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist durch unseren Servicedienst den Mangel zu beheben. Geringfügige Abweichungen bei Naturmaterialien wie Holz und Leder und Abweichungen bei Farbtönen stellen keinen Mangel dar. Eine erhobene Mängelrüge berechtigt den Besteller nicht zur Zurückbehaltung des Entgeltes; der Besteller verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht.

Schadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

VII.: Bei Zahlungsverzug ist der Käufer bzw. Abnehmer verpflichtet, bankmäßige Verzugszinsen zu bezahlen und die durch die Betreibung der überfälligen Schuld, direkt oder im Wege einer hierzu in Anspruch genommenen Stelle, entstandenen Kosten zu ersetzen.

VIII.: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen unser alleiniges Eigentum.

Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich per Einschreiben zu verständigen. Gerät der Besteller bzw. Käufer in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich, oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblich nachteiligen Gebraucht, sind wir berechtigt die bei uns in Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

IX. Zahlungskonditionen:

Der Besteller verpflichtet sich, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragsvolumens zu leisten; der Restbetrag ist spätestens bei Übernahme der Ware zur Zahlung fällig. Alle Lieferungen erfolgen jeweils nur zu Tagespreisen. Abzüge laut Konditionen im Auftrag werden nur bei fristgerechter Zahlungsabfertigung anerkannt. Soweit Wechsel in Zahlung genommen werden, trägt der Käufer sämtliche Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen. Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt des Einganges. Verpackungskosten werden branchenüblich verrechnet.

X.: Auch formlose Bestellungen bzw. Nachlieferungen unterliegen diesen Lieferbedingungen, die nur durch eventuell umseitig angeführte Sondervereinbarungen abgeändert werden können.

XI.: Bei Lieferung von Möbeln und Einbauküchen sind im Preis jeweils nur die Normkosten enthalten. Alle Arbeiten und Leistungen, die über das Aufstellen und Montieren der Möbel hinausgehen, wie z.B. Abbauen des alten Bestandes, Änderungen, zusätzliches Einbauen und ähnliche Arbeiten mehr, müssen von uns separat verrechnet werden. Lieferungen, bei denen man nicht bis zu Hause fahren kann sowie alle Arbeiten, die über das normale Arbeitsmaß beim Aufstellen von Möbeln hinausgehen, werden nach der anfallenden Stundenleistung separat in Rechnung gestellt. Der Käufer bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigen des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme der Ware.

XII.: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, jedoch wird bei der Erzielung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.

XIII. Planungen:

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser geistiges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

XIV.: Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so wird unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Bestellers eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Einzelauftragsvolumens vereinbart. Darüber hinaus haftet der Besteller dem Lieferanten für sämtliche Kosten, insbesondere der Vorbereitungsarbeiten, Kosten der Anbotserteilung und dergleichen mehr.

Sobald einzelne Produkte der Bestellung sich in Produktion befinden, ist ein Rücktrittsrecht oder Recht auf Änderung seitens des Bestellers, aus welchen Gründen auch immer, ausgeschlossen, und verpflichtet sich der Besteller zur Abnahme und Bezahlung dieser Werkstücke.

XV. Rechtsgültigkeit:

Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist – sofern das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht – Innsbruck.